Herzlich Willkommen an der
Grundschule und Mittelschule
Weiler im Allgäu
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Weiler im Allgäu
(1) 1 Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. 2 Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. 3 Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,
4 Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.
(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt die Klassenelternsprecherin bzw. der Klassenelternsprecher die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler einer Klasse, der gemeinsame Elternbeirat die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler jeweils mehrerer Grundschulen, Mittelschulen oder Förderzentren wahr.
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